Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet seit 2006 Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Identität sowie aus Gründen der ethnischen Herkunft oder rassistischen Gründen. Es regelt den Schutz vor Diskriminierung z. B. im Arbeitsleben, im Gesundheitssystem, im Bildungsbereich sowie bei Alltagsgeschäften. Es verpflichtet zur Einhaltung des Diskriminierungsverbots und schafft rechtliche Grundlagen für Betroffene, um gegen Diskriminierung vorzugehen. Das AGG soll die Chancengleichheit fördern und zur Schaffung einer inklusiven Gesellschaft beitragen.
Der organisierte Sport kann dem AGG unterliegen, etwa im Hinblick auf die Beschäftigung von Personal oder auf offene, standardisierte Sportangebote. Je mehr Menschen als Mitglieder Zugang zu einem Verein haben, desto eher gilt das AGG. Positive Gleichstellungs-Maßnahmen wie Frauenquoten oder queere Gruppen sind im organisierten Sport ausdrücklich erlaubt.