In Deutschland gehören zum Personenstand z. B. Geschlechtseintrag, Name, Geburtsdatum und Geburtsort. Darüber kann die juristische Identifikation eines Menschen erfolgen. In queeren Kontexten ist der Personenstand vor allem für die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages relevant, z. B. wenn diese im Rahmen einer Transition geändert werden sollen. Inter*, trans* und nicht-binäre Menschen können diese Personenstandsangaben in Deutschland zurzeit nicht selbstbestimmt ändern, sondern müssen sich dazu fremdbestimmten Prozessen und Begutachtungen aussetzen.
Hinweis: Das Selbstbestimmungsgesetz hat das bisherige Verfahren zur Änderung von Vornamen und Personenstand abgelöst.