Selbstbestimmungsgesetz

Unter einem Selbstbestimmungsgesetz wird ein Gesetz verstanden, das es ermöglicht, Vornamen und Geschlechtseintrag selbstbestimmt zu ändern. Bisher war dies in Deutschland nur über das Transsexuellengesetz (TSG) und § 45b des Personenstandsgesetzes möglich. Diese Regulierungen verlangten jedoch medizinische Gutachten bzw. Atteste für eine rechtliche Transition, wodurch Geschlecht außerhalb der Cis-Norm pathologisiert wurde und nicht selbstbestimmt gelebt werden konnte. Das Bundesverfassungsgericht hat daher viele Regelungen im TSG nach und nach für unvereinbar mit den Grundrechten erklärt.

Hinweis: Seit dem 1. November 2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Es hat das TSG abgelöst und ermöglicht trans*, inter* und nicht-binären Menschen eine Änderung von Vornamen und Personenstand durch eine einfache Erklärung beim Standesamt.

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wirft wichtige Fragen zur Teilhabe an geschlechtsspezifischen Wettbewerben auf. Es ermöglicht, sportliche Leistungen unabhängig von medizinischen Normwerten wie dem Testosteronspiegel zu beurteilen. Gleichzeitig behalten Sportverbände das Recht, eigenständig über die Teilnahme von trans*, inter* und nicht-binären Personen zu entscheiden. Eine Orientierung am Ziel des SBGG würde bedeuten, den Sportler*innen selbst die Zuordnung zu einem geschlechtsspezifischen Team zu überlassen – und darüber hinaus Strukturen jenseits binärer Ligen zu etablieren.

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